Raumordnungspläne, mit deren Aufstellung zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bereits begonnen worden ist, werden nach dem bisher geltenden Recht (§ 25 Abs. 2) fertig gestellt.
§ 24
LPlGÜbergangsbestimmung
Teil 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Stand 2003-04-10