Jurafuchs

§ 5

LPlG
Ziele der Landesplanung
Raumordnungspläne
Stand 2003-04-10
Die Ziele der Landesplanung, die räumlich und sachlich zur Verwirklichung der Grundsätze des § 2 Abs. 2 ROG erforderlich sind, werden im Landesentwicklungsprogramm und in den regionalen Raumordnungsplänen festgesetzt und begründet. In Raumordnungsplänen sind Ziele als solche zu kennzeichnen.

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