Jurafuchs

§ 3

LPlG
Landesplanungsbehörden
Teil 1 Allgemeines
Stand 2003-04-10
Landesplanungsbehörden sind:
1.
das fachlich zuständige Ministerium als oberste Landesplanungsbehörde,
2.
die Struktur- und Genehmigungsdirektionen als obere Landesplanungsbehörden und
3.
die Kreisverwaltungen als untere Landesplanungsbehörden.

Die Landkreise nehmen die Aufgabe als Auftragsangelegenheit wahr.

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