Jurafuchs

§ 11

MarkenG
Agentenmarken
Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung
Stand 2026-05-06
Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn die Marke ohne die Zustimmung des Inhabers der Marke für dessen Agenten oder Vertreter eingetragen worden ist, es sei denn, es liegt ein Rechtfertigungsgrund für die Handlungsweise des Agenten oder des Vertreters vor.

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