Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für geografische Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 129 Verjährung§ 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren →