Auf Antrag des Anmelders wird die Prüfung nach den §§ 36 und 37 beschleunigt durchgeführt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 37 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse; Bemerkungen Dritter§ 39 Zurücknahme, Einschränkung und Berichtigung der Anmeldung →