Nachbarwand ist die auf der Grenze zweier Grundstücke errichtete Wand, die den auf diesen Grundstücken errichteten oder zu errichtenden Bauwerken als Abschlußwand oder zur Unterstützung oder Aussteifung zu dienen bestimmt ist.
§ 4
NachbG BlnBegriff der Nachbarwand
Nachbarwand
Stand 1973-09-28