Der Abstand wird von der Mitte des Baumstammes, des Strauches, der Hecke oder des Rebstockes bis zur Grenzlinie gemessen, und zwar an der Stelle, an der die Pflanze aus dem Boden austritt,
§ 51
NachbG SLBerechnung des Abstandes
Grenzabstände für Pflanzen
Stand 1973-02-28