Die Enteignung wird vom für Inneres zuständigen Ministerium (Enteignungsbehörde) durchgeführt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 18 Entschädigung in Land§ 20 Enteignungsantrag →