Jurafuchs

§ 49

NEG
Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2004-11-05
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1974 in Kraft. (*))

(*)) Amtl. Anm.: Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 12. November 1973 (Nieders. GVBl. S. 441). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus dem in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetz.

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