Für Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung zu Planungen und Maßnahmen, durch die Gemeinden, Landkreise oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gesetzliche Pflichtaufgaben erfüllen, werden Gebühren nicht erhoben.
§ 13
NROGGebührenfreiheit für Maßnahmen öffentlicher Stellen
Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung
Stand 2024-04-17