Artikel 28
Zeitliche Anwendbarkeit
Diese Verordnung wird auf Verträge angewandt, die ab dem 17. Dezember 2009 geschlossen werden. geschlossen werden.
Zeitliche Anwendbarkeit
Diese Verordnung wird auf Verträge angewandt, die ab dem 17. Dezember 2009 geschlossen werden. geschlossen werden.