Jurafuchs

§ 178

StGB
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Stand 2026-07-02
Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

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1 interaktive Fall zu § 178 StGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.