Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
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Diese Norm interaktiv erleben
1 interaktive Fall zu § 178 StGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.