Jurafuchs

§ 39

StGB
Bemessung der Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafe
Stand 2026-07-02
Freiheitsstrafe unter einem Jahr wird nach vollen Wochen und Monaten, Freiheitsstrafe von längerer Dauer nach vollen Monaten und Jahren bemessen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

2 interaktive Fälle zu § 39 StGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.