(1)
Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)
Der Versuch ist strafbar.
Meine Notizen
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5 interaktive Fälle zu § 223 StGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.