Jurafuchs

§ 11

ThürUIG
Umweltzustandsbericht
Verbreitung von Umweltinformationen
Stand 2006-10-10
Die Landesregierung veröffentlicht regelmäßig im Abstand von nicht mehr als vier Jahren einen Bericht über den Zustand der Umwelt im Landesgebiet. Hierbei berücksichtigt sie § 10 Abs. 1, 3 und 6. Der Bericht enthält Informationen über die Umweltqualität und vorhandene Umweltbelastungen. Der erste Bericht nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ist spätestens am 31. Dezember 2007 zu veröffentlichen.

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