Jurafuchs

§ 25

WStrG
Tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten
Straftaten gegen die Pflichten der Untergebenen
Stand 2025-02-25
(1)
Wer es unternimmt, gegen einen Vorgesetzten tätlich zu werden, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren bestraft.
(2)
In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
(3)
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) herbeiführt.

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