Wer von der Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
§ 46
WStrGRechtswidriger Waffengebrauch
Straftaten gegen andere militärische Pflichten
Stand 2025-02-25