Jurafuchs

§ 227

AktG
Anmeldung der Durchführung
Ordentliche Kapitalherabsetzung
Stand 2026-05-06
(1)
Der Vorstand hat die Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
(2)
Anmeldung und Eintragung der Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals können mit Anmeldung und Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung verbunden werden.

Meine Notizen

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