Die Vorschriften für die Vorstandsmitglieder gelten auch für ihre Stellvertreter.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder§ 95 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder →