Jurafuchs

§ 327d

AktG
Durchführung der Hauptversammlung
Ausschluss von Minderheitsaktionären
Stand 2026-05-06
In der Hauptversammlung sind die in § 327c Abs. 3 bezeichneten Unterlagen zugänglich zu machen. Der Vorstand kann dem Hauptaktionär Gelegenheit geben, den Entwurf des Übertragungsbeschlusses und die Bemessung der Höhe der Barabfindung zu Beginn der Verhandlung mündlich zu erläutern.

Meine Notizen

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