Für Erlaubnisse nach diesem Gesetz werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Die Bestimmungen über die Kosten der Baugenehmigung bleiben unberührt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 20 Nutzungsbeschränkungen§ 21 a Kosten →