Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist grundsätzlich das Haushaltsjahr der Gemeinde. Wenn die Art des Betriebs es erfordert, kann die Betriebssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.
§ 11
ThürEBVWirtschaftsjahr
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand 2014-09-06