Dem Wirtschaftsplan ist ein Auszug aus dem Stellenplan der Gemeinde, welcher den Anforderungen des § 6 ThürGemHV beziehungsweise des § 5 ThürGemHV-Doppik entspricht, beizufügen.
§ 16
ThürEBVStellenplan
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand 2014-09-06