Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen ist nach § 31 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) vom 23. Mai 2019 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung zu verfahren.
§ 9
ThürEBVVergabe von Aufträgen
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand 2014-09-06