Jurafuchs

§ 11

BbgFAG
Bedarfsansatz für die Landkreise
Berechnung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen an die Landkreise
Stand 2025-06-23
(1)
Der Bedarfsansatz wird aus dem Einwohneransatz nach Absatz 2 und dem Flächenansatz nach Absatz 3 gebildet.
(2)
Der Einwohneransatz eines Landkreises entspricht seiner Einwohnerzahl.
(3)
Der Flächenansatz wird gebildet, indem je angefangenem Quadratkilometer Gebietsfläche des Landkreises zehn Einwohner der Einwohnerzahl hinzugerechnet werden.

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