Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.Potsdam, den 29. Juni 2004Der Präsident des Landtages BrandenburgDr. Herbert KnoblichMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 25 Verjährung