Der Zweckverband ist Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 3 Aufgabenübertragung§ 5 Errichtung des Zweckverbands, Verbandssatzung →