bei einer Rechtsanwaltskanzlei,
einem Notariat;
bei einem Zivilgericht;
bei einem Strafgericht,
einer Staatsanwaltschaft;
bei einer Verwaltungsbehörde,
einem Gericht der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit,
einem Gericht der Finanzgerichtsbarkeit,
einer Recht setzenden Körperschaft;
bei einem Wirtschaftsunternehmen,
einer Körperschaft wirtschaftlicher Selbstverwaltung,
einer Kammer für Handelssachen eines Landgerichts,
einem Zivilsenat eines Oberlandesgerichts,
einem Gericht der Finanzgerichtsbarkeit,
einer Behörde der Wirtschafts- oder Finanzverwaltung,
einer Rechtsanwaltskanzlei;
bei einem Wirtschaftsunternehmen,
einem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit,
einem Gericht der Sozialgerichtsbarkeit,
einer Behörde der Bundesanstalt für Arbeit,
einer Behörde der Sozialverwaltung,
einer Gewerkschaft, einem Arbeitgeberverband,
einer Rechtsanwaltskanzlei;
bei einem überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Gericht,
einer überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Behörde,
einer Rechtsanwaltskanzlei oder Behörde, die mit europarechtlichen oder internationalen Rechtsfragen befasst ist.
Die Ausbildung kann auch bei anderen Stellen erfolgen, bei denen eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.