Der Beitragspflicht unterliegen erschlossene Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn und soweit sie baulich, gewerblich oder in einer vergleichbaren Weise genutzt werden dürfen.
§ 40
KAGBeitragspflichtige Grundstücke
Erschließungsbeiträge
Stand 2005-03-17