Jurafuchs

§ 24

KGG
In-Kraft-Treten
Aufsicht und Übergangsvorschriften
Stand 1997-06-27
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Zum gleichen Zeitpunkt tritt das Zweckverbandsgesetz vom 7. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 979), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Mai 1965 (Amtsbl. S. 441), außer Kraft.
(3)
Soweit in Rechtsvorschriften auf das Zweckverbandsgesetz Bezug genommen wird, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.

Meine Notizen

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