Der Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens ist mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der Enteignungsbehörde schriftlich zu stellen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 20 Enteignungsbehörde§ 22 Aussichtslosigkeit des Verfahrens →