Ist die Enteignung offensichtlich unzulässig, so weist die Enteignungsbehörde den Antrag zurück.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 21 Enteignungsantrag§ 23 Vorbereitung des Verfahrens →