Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
§ 6
LVwVfGAuswahl der Behörde
Amtshilfe
Stand 2005-04-12