Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei offenen Abstimmungen die Stimme des Vorsitzenden, wenn er stimmberechtigt ist; sonst gilt Stimmengleichheit als Ablehnung.
§ 91
LVwVfGBeschlussfassung
Ausschüsse
Stand 2005-04-12