Für Wald gelten die Bestimmungen des Waldgesetzes des Landes Brandenburg.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 35 Benutzung und Kosten der Unterhaltung§ 37 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken →