Nachbarwand ist die auf der Grenze zweier Grundstücke errichtete Wand, die den auf diesen Grundstücken errichteten Bauwerken als Abschlußwand oder zur Unterstützung oder Aussteifung dient.
§ 5
BbgNRGBegriff der Nachbarwand
Nachbarwand
Stand 2014-06-03