Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 19 Tateinheit§ 21 Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit →