Jurafuchs

§ 103

POG
Arten der Ordnungsbehörden
Organisation der Ordnungsbehörden
Stand 1993-11-10
(1)
Allgemeine Ordnungsbehörden sind
1.
die örtlichen Ordnungsbehörden,
2.
die Kreisordnungsbehörden und
3.
die Landesordnungsbehörde.
(2)
Sonderordnungsbehörden sind alle übrigen Ordnungsbehörden; sie bleiben in ihrer Organisation, ihren Zuständigkeiten und ihren Befugnissen unberührt.

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