Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweiges ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
§ 5
SGB 10Auswahl der Behörde
Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe
Stand 2026-05-06