Die Pflegekasse kann die für den Nachweis einer Familienversicherung (§ 25) erforderlichen Daten vom Angehörigen oder mit dessen Zustimmung vom Mitglied erheben.
§ 100
SGB 11Nachweispflicht bei Familienversicherung
Informationsgrundlagen der Pflegekassen
Stand 2026-06-30