Jurafuchs

§ 116

SGG
Verfahren im ersten Rechtszug
Stand 2026-06-30
Die Beteiligten werden von allen Beweisaufnahmeterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten lassen. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Gericht.

Meine Notizen

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