Jurafuchs

§ 59

SGG
Rechtsweg und Zuständigkeit
Stand 2026-06-30
Vereinbarungen der Beteiligten über die Zuständigkeit haben keine rechtliche Wirkung. Eine Zuständigkeit wird auch nicht dadurch begründet, daß die Unzuständigkeit des Gerichts nicht geltend gemacht wird.

Meine Notizen

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