Jurafuchs

§ 26

SNG
Verträglichkeit von Plänen
Unterabschnitt 2 Flächenschutz
Stand 2006-04-05
§ 25 ist entsprechend anzuwenden bei
1.
Linienbestimmungen, Plänen und Satzungen gemäß § 35 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes [6] ,
2.
dem Landesentwicklungsplan gemäß § 2 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes mit Ausnahme des § 25 Abs. 1 Satz 1,
3.
sowie sonstigen Plänen.

Meine Notizen

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