Nach Ablauf ihrer Amtsperiode üben die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats und die Stellvertreterinnen und Stellvertreter ihre Tätigkeit bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Verwaltungsrats weiter aus.
§ 13
BbgSpkGTätigkeitsdauer
Organe der Sparkasse
Stand 2024-03-05