Die Bundesnetzagentur teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.
§ 124
TKG 2021Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde
Nummerierung
Stand 2026-06-30