Die Bundesnetzagentur nimmt die ihr nach diesem Gesetz und nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2015/2120 in der Fassung vom 25. November 2015 zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse wahr.
§ 191
TKG 2021Aufgaben und Befugnisse
Organisation
Stand 2026-06-30