Jurafuchs

Artikel 34

Unionsbürger-RL
Verbreitung von Informationen
KAPITEL VIISCHLUSSBESTIMMUNGEN
Stand 2011-05-27
Artikel 34

Verbreitung von Informationen

Die Mitgliedstaaten verbreiten die Informationen hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen in den von dieser Richtlinie erfassten Bereichen, insbesondere durch Sensibilisierungskampagnen über nationale und lokale Medien und andere Kommunikationsmittel.

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