Jurafuchs

§ 36

ThürVerfSchG
Geltung des Thüringer Datenschutzgesetzes
Rechtsweg, Übergangsbestimmungen
Stand 2014-08-08
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 4 durch das Amt für Verfassungsschutz finden § 2 Abs. 1, 2 und 3 Satz 1, Abs. 5 bis 8, die §§ 3 bis 6, § 7 Abs. 2 bis 6, die §§ 8, 10 bis 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1, die §§ 18, 32, 39 Abs. 1 bis 4, § 42 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 sowie die §§ 48, 49 und 54 des Thüringer Datenschutzgesetzes entsprechend Anwendung.

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