Die Forstwirtschaft soll wegen der Bedeutung für die Landeskultur und den Naturschutz und wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes fachlich und finanziell gefördert werden.
§ 25
LWaldGFörderung der Forstwirtschaft
Förderung der Forstwirtschaft, besondere Vorschriften für den Landes-, Körperschafts- und Privatwald, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Stand 2024-06-20